Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PV EXPO SP. Z OO mit Sitz in Kłodnicka 56E, 41-706 Ruda Śląska, registriert unter der Nummer 6443568139, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: PL6443568139, bezeichnet als „PVEXPO“.

1 ANWENDBARKEIT

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PVEXPO gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen PVEXPO und seiner Gegenpartei, die wir im Folgenden als „der Kunde“, einschließlich aller Bestellungen, Auftragsbestätigungen und Angebote.

1.2 Die Parteien können von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur im Einzelfall schriftlich abweichen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher immer, mit Ausnahme schriftlicher Abweichungen, die nur in bestimmten Einzelfällen gelten. Für die Vergangenheit und die Zukunft gelten daher diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen den Parteien in allen Punkten.

1.3 Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geltend gemacht werden kann, weil sie beispielsweise im Widerspruch zu einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung steht, wird diese Bestimmung möglichst eine ähnliche Bedeutung haben, damit sie geltend gemacht werden kann. Die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten in diesem Fall ihre volle Gültigkeit.

1.4 Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der englischen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Übersetzungen davon ist die englische Version maßgebend.

2 ANGEBOTE, VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Alle Angebote von PVEXPO sind freibleibend.

2.2 Ein Vertrag kommt zwischen PVEXPO und dem Kunden zustande, wenn der Kunde eine Bestellung bei PVEXPO aufgibt und der Kunde von PVEXPO eine Auftragsbestätigung dieser Bestellung erhält. Der Kunde kann über die PVEXPO-Website nur dann eine Bestellung bei PVEXPO aufgeben, wenn er zuvor der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt. Neben der Möglichkeit, einen „Scheck“ für die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu platzieren, ist ein Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingefügt und über diesen Link wird die Möglichkeit zur Speicherung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden der Auftragsbestätigung beigefügt und somit dem Kunden (nochmals) zur Verfügung gestellt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auch auf der PVEXPO-Website.

2.3 Die Auftragsbestätigung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar („die Vereinbarung“). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden abgelehnt und gelten niemals für den vom Kunden akzeptierten Vertrag zwischen PVEXPO und dem Kunden. Unbeschadet von Artikel 1.2 bzw. ergänzend zu Artikel 1.2 kann der Vertrag nur schriftlich durch ein schriftliches Dokument geändert werden, das ordnungsgemäß von den bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wurde.

2.4 Sollte der Vertrag zu irgendeinem Zeitpunkt einen Widerspruch zwischen der Auftragsbestätigung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten, ist die Auftragsbestätigung maßgebend.

3. PREISE

3.1 Alle im Vertrag genannten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3.2 PVEXPO führt keine Montage oder Installation von Produkten durch. Montage- und Installationstätigkeiten sowie Einrichtungen, die für die ordnungsgemäße Funktion der Produkte erforderlich sind, gehen daher zu Lasten des Kunden.

3.3 Preisänderungen, insbesondere Einkaufspreise, Lohn-, Material- und Frachtkosten, Sozialabgaben und staatliche Abgaben, Versicherungsprämien und Steuern sowie sonstige Kosten, geben PVEXPO das Recht, die zu berechnenden Preise zu ändern dadurch unter anderem an den Kunden. Eine Erhöhung der Preise, Abgaben, Kosten, Prämien und Steuern u.a. kann daher dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

4 ZAHLUNG

4.1 Vor oder gleichzeitig mit dem Versand der Produkte sendet PVEXPO dem Kunden die entsprechende Rechnung über diese Produkte. Die betreffende Rechnung muss wie von PVEXPO angegeben innerhalb von drei (3) Tagen bezahlt werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei dieser Zahlungsfrist von drei (3) Tagen handelt es sich um eine strenge Frist. PVEXPO steht es jederzeit frei, vor dem Versand der Produkte eine Anzahlung oder die vollständige Bezahlung der Bestellung zu verlangen.

4.2 Die Zahlung muss in Euro erfolgen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben. Eine Aufrechnung, ein Rabatt, eine Zurückbehaltung oder Aussetzung von Zahlungsverpflichtungen seitens des Kunden gegenüber PVEXPO, aus welchem Grund auch immer, ist nicht zulässig.

5 LIEFERUNG

5.1 Die vereinbarte Lieferzeit ist niemals eine verbindliche Frist.

5.2 PVEXPO ist berechtigt, Waren in Teillieferungen zu liefern. Erfolgt die Lieferung von Produkten in Teilen, ist PVEXPO berechtigt, jeden Teil separat in Rechnung zu stellen.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte in dem Moment entgegenzunehmen, in dem PVEXPO sie dem Kunden anbietet. Dies gilt, sobald PVEXPO dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Produkte abgeholt oder geliefert werden können. Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung oder stellt er die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht zur Verfügung, werden die Produkte für einen Zeitraum von höchstens zwei (2) Wochen auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert und der Kunde schuldet 10% des Rechnungswerts der betreffenden Produkte als Lagerkosten, unbeschadet der sonstigen Rechte von PVEXPO, vom Kunden Leistung zu fordern und/oder Schadensersatz gemäß der Vereinbarung oder dem Gesetz zu verlangen.

5.4 Die Lieferpflicht von PVEXPO erlischt, wenn der Kunde die Produkte nicht innerhalb der in Artikel 5.3 genannten Frist in Empfang genommen hat oder wenn der Kunde angibt, dass er die Produkte aus irgendeinem Grund nicht entgegennehmen wird.

5.5 PVEXPO steht es in den in 5.4 genannten Fällen frei, die betreffenden Produkte zu für sie günstigen Bedingungen an einen Dritten zu verkaufen.

6 EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Die von PVEXPO gelieferten Produkte bleiben Eigentum von PVEXPO, bis der Kunde den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Die von PVEXPO gelieferten, unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte dürfen nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterverkauft oder verwendet werden. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, die Produkte zu verpfänden oder ein anderes Recht daran zu begründen.

7 HAFTUNG

7.1 Für den Fall, dass eine Haftung seitens PVEXPO entsteht, beispielsweise aufgrund (i) der Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen, (ii) einer rechtswidrigen Handlung oder (iii) aus einem anderen Grund, ist die Haftung von PVEXPO wie festgelegt begrenzt in diesem Artikel 7. Der Kunde wird keine Haftung seitens PVEXPO geltend machen, die über die Bestimmung in Artikel 7 hinausgeht. Die Parteien erklären, dass die in Artikel 7 genannten Beschränkungen branchenüblich sind und stimmen diesen zu.

7.2 PVEXPO kann nur für alternativen Schadensersatz haftbar gemacht werden, d. h. für Ersatz der nicht erbrachten Leistung. PVEXPO haftet nicht für Nichtkonformität oder andere Schäden außer alternativer Entschädigung, einschließlich:

  • indirekter Schaden;
  • Folgeschäden;
  • Schäden im Zusammenhang mit entgangenem Gewinn;
  • Schäden durch Verzögerungen;
  • sonstiger zusätzlicher Schaden jeglicher Art;
  • Schäden infolge der Bereitstellung unzureichender Zusammenarbeit, Informationen und/oder Materialien durch oder im Namen des Kunden;
  • Schäden im Zusammenhang mit Informationen und/oder Ratschlägen, die von oder im Namen von PVEXPO bereitgestellt werden.
  • Schäden im Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung von geistigen Eigentumsrechten (von Dritten) durch die von PVEXPO gelieferten Produkte.

7.3 Die Haftung von PVEXPO ist stets auf den Vertragspreis (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt. Besteht der Vertrag aus einer Teillieferung oder Teilen, ist die Haftung stets auf den Vertragspreis (ohne Mehrwertsteuer) dieser Teillieferung oder dieses Teils beschränkt. Darüber hinaus wird die Haftung niemals den Schaden übersteigen, für den PVEXPO aufgrund einer von PVEXPO abgeschlossenen oder in ihrem Namen abgeschlossenen Versicherung versichert ist, oder auf jeden Fall niemals den Betrag übersteigen, der von dieser Versicherung im jeweiligen Fall ausgezahlt wird Frage.

7.4 Ein Anspruch auf Schadensersatz kann nur entstehen, wenn der Kunde PVEXPO so schnell wie möglich, auf jeden Fall jedoch innerhalb von zwei (2) Wochen nach dem schadensverursachenden Ereignis, schriftlich über (i) den Eintritt des Schadens, ( ii) das (geschätzte oder erwartete) Ausmaß des Schadens sowie (iii) die (erwartete) Schadensursache. Auf erstes Verlangen von PVEXPO wird der Kunde (weitere) Informationen und eine Begründung des Schadens sowie seines Ausmaßes und seiner Ursache vorlegen, die zu diesem Zeitpunkt geltend gemacht werden.

7.5 Jeder Anspruch auf Schadensersatz verjährt in jedem Fall ein (1) Jahr nach dem Ereignis, das den Schaden verursacht hat, es sei denn, dass innerhalb der oben genannten Frist mit der gerichtlichen Einziehung begonnen wurde. Ein Anspruch auf etwaigen Schadensersatz entfällt auch, wenn der Kunde gegenüber PVEXPO unrichtige oder irreführende Angaben gemacht hat.

7.6 Der Kunde stellt PVEXPO von Ansprüchen Dritter (im weitesten Sinne des Wortes) im Zusammenhang mit den von PVEXPO gelieferten Produkten (allen Schäden, die PVEXPO dadurch entstehen können) schadlos, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Haftung aufgrund von Nichterfüllung -Zahlung oder unvollständige oder verspätete Zahlung eines Recyclingbeitrags.

7.7 PVEXPO wird sich in wirtschaftlich angemessener Weise bemühen, den Kunden bei der Geltendmachung etwaiger Garantien, Entschädigungen oder sonstiger Ansprüche gegenüber Herstellern/Lieferanten zu unterstützen, sofern PVEXPO als Käufer der betreffenden Produkte Anspruch auf solche Garantien, Entschädigungen oder andere Verpflichtungen in Bezug auf hat diese Produkte an den Lieferanten von PVEXPO weiterzugeben und an den Kunden weiterzugeben, jedoch immer in dem Maße, in dem PVEXPO dies für angemessen und angemessen hält.

8. MÄNGEL

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte bei Lieferung zu prüfen. Der Kunde muss dabei prüfen, ob die gelieferten Produkte der Vereinbarung entsprechen, und zwar:

1.       ob die richtige Ware geliefert wurde;

2.       ob die gelieferten Produkte in Art und Anzahl der Auftragsbestätigung und dem Lieferschein entsprechen;

3.       ob sichtbare Transport- oder sonstige Schäden vorliegen; Und,

4.       ob die gelieferten Produkte den Anforderungen entsprechen, die im Hinblick auf den normalen Gebrauch und/oder kommerzielle Zwecke gestellt werden können.

8.2 Sollten sichtbare Mängel oder Mängel festgestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich auf dem Transportdokument zu vermerken.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, verdeckte Mängel innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Lieferung schriftlich und begründet unter Angabe der Rechnungsdetails bei PVEXPO anzuzeigen.

8.4 Der Kunde ist verpflichtet, PVEXPO die Gelegenheit zu geben, das betreffende Produkt innerhalb einer angemessenen Frist und für mindestens vierzehn (14) Tage, gerechnet ab der in Artikel 8.2 genannten Benachrichtigung, an einem von PVEXPO zu bestimmenden Ort zu prüfen oder prüfen zu lassen -8.3. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Falls der Kunde nach der Installation und/oder Inbetriebnahme des betreffenden Produkts einen möglichen Mangel feststellt, ist der Kunde verpflichtet, PVEXPO die Inspektion des betreffenden Produkts zu ermöglichen oder es in Situationen überprüfen zu lassen, in denen der Mangel festgestellt wird einen Zeitraum von mindestens vierzehn (14) Tagen, es sei denn, dies führt nachweislich zu einer unsicheren Situation.

8.5 Wenn PVEXPO die in den Artikeln 8.2-8.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Mitteilung für begründet hält, kann PVEXPO nur zur Reparatur, zum Ersatz oder zur Gutschrift der fehlerhaften Produkte verpflichtet werden, worüber PVEXPO ohne den Kunden entscheidet Ansprüche auf Schadensersatz jeglicher Art durchsetzen zu können. Für den Fall, dass der Kunde PVEXPO falsche oder irreführende Informationen zur Verfügung gestellt hat, ist PVEXPO nicht verpflichtet, die fehlerhaften Produkte zu reparieren, zu ersetzen oder gutzuschreiben.

Mit Ausnahme des vorstehenden Absatzes stehen dem Kunden nicht die Rechte zu, die das Gesetz Käufern (und Kunden) zuerkennt, die zu Zwecken handeln, die nicht zu ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit gehören. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf diese Rechte.

8.6 Abgebildete oder zur Verfügung gestellte Muster/Modelle dienen lediglich der Veranschaulichung, ohne dass die zu liefernden Produkte diesen entsprechen müssen.

8.7 PVEXPO ist nicht verpflichtet, Produkte zu liefern oder nachzuliefern, die aus dem Produktions- oder Verkaufsprogramm von PVEXPO oder seinen Lieferanten entfernt wurden.

8.8 Reklamationen bezüglich Rechnungen müssen vom Kunden innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich an PVEXPO gemeldet werden.

8.9 Wenn der Kunde Mängel oder Beschwerden nicht innerhalb der oben genannten Fristen meldet und/oder es PVEXPO nicht ermöglicht, eine Inspektion gemäß Abschnitt 8.4 durchzuführen, wird eine Beschwerde nicht bearbeitet und alle Rechte des Kunden erlöschen .

8.10 Ansprüche und Einreden, die auf Tatsachen beruhen, die die Behauptung rechtfertigen, dass die gelieferten Produkte nicht dem Vertrag entsprechen, verjähren mit Ablauf eines (1) Jahres nach Lieferung.

9 GARANTIEN

9.1 PVEXPO gewährt keine Produkt- oder sonstigen Garantien. PVEXPO wird sich in wirtschaftlich angemessener Weise bemühen, den Kunden bei der Geltendmachung etwaiger Gewährleistungen, Freistellungen oder sonstiger Ansprüche gegenüber Herstellern/Lieferanten zu unterstützen, soweit PVEXPO als Käufer der betreffenden (gekauften) Produkte Anspruch auf solche Gewährleistungen, Freistellungen oder sonstigen Verpflichtungen hat bezüglich dieser Produkte gegenüber dem Lieferanten von PVEXPO und diese können auf den Kunden übergehen, jedoch immer in dem Maße, in dem PVEXPO dies für angemessen und angemessen hält.

9.2 Im Falle der Insolvenz eines Herstellers oder Lieferanten oder im Falle der Einstellung oder Liquidation seines Geschäfts wird PVEXPO den Kunden niemals in wirtschaftlich angemessener Weise bei der Geltendmachung von Gewährleistungen, Entschädigungen oder anderen Ansprüchen gegen diesen Hersteller und/oder unterstützen Anbieter. Dies bedeutet, dass der Kunde in solchen Fällen keine Hilfe von PVEXPO in Anspruch nehmen kann.

10 AUFLÖSUNG DES VERTRAGES

10.1 Für den Fall, dass der Kunde einer Verpflichtung aus dem Vertrag mit PVEXPO nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, und im Falle eines Konkurses oder einer Zahlungseinstellung seitens des Kunden oder wenn der Kunde entlassen wird unter Vormundschaft steht oder ihr Betrieb geschlossen oder aufgelöst wird, ist PVEXPO nach schriftlicher Inverzugsetzung an den Kunden und ohne gerichtliche Intervention, ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz und unbeschadet ihrer weiteren Rechte zur Aussetzung berechtigt die Erfüllung des Vertrags (ganz oder teilweise) zu verweigern oder den Vertrag (ganz oder teilweise) aufzulösen. In solchen Fällen sind alle Forderungen, die PVEXPO gegen den Kunden hat, sofort fällig und in voller Höhe zahlbar.

11 HÖHERE GEWALT

11.1 Als höhere Gewalt gelten Umstände, die die Vertragserfüllung verhindern oder behindern und die nicht PVEXPO zuzuschreiben sind. Wenn und soweit diese Umstände die Leistung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, zählen hierzu auch: Diebstahl, Krieg oder eine ähnliche Situation, Betriebsstörungen, Epidemien, Streiks in anderen Betrieben als dem von PVEXPO, wilde Streiks oder politische Streiks im Betrieb von PVEXPO, ein allgemeiner Mangel der für die Umsetzung der vereinbarten Leistung erforderlichen Produkte oder Dienstleistungen, unvorhergesehene Verzögerungen bei Lieferanten oder anderen Dritten, von denen PVEXPO abhängig ist, allgemeine Transportprobleme, Feuer und staatliche Maßnahmen, einschließlich Import- und Exportverbote, Beschränkungen und Sanktionen.

11.2 Wenn die höhere Gewalt länger als sechs (6) Monate anhält, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag aufzulösen. PVEXPO ist in solchen Fällen nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

12 ANWENDBARES RECHT/ZUSTÄNDIGES GERICHT

12.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen PVEXPO und dem Kunden gilt ausschließlich polnisches Recht.

12.2 Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag und den daraus resultierenden oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Vereinbarungen entstehen können, werden ausschließlich vom zuständigen polnischen Gericht entschieden, es sei denn, PVEXPO entscheidet sich als Kläger oder Antragsteller für das zuständige Gericht des polnischen Staates Wohn- oder Geschäftssitz des Kunden.

13 PERSONENBEZOGENE DATEN

13.1 Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass eine gewerbliche Nutzung der Daten des Kunden zulässig ist, wenn einer der in der DSGVO genannten Gründe für die rechtmäßige Nutzung vorliegt. Für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung ist es erforderlich, dass PVEXPO persönliche und andere Daten des Kunden erhält und diese verarbeitet, wie z. B. Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine Aufstellung der Bestellungen des Kunden, unter anderem für die Lieferung von Produkten usw der Versand von Rechnungen. Darüber hinaus nutzt PVEXPO die persönlichen und anderen Daten des Kunden, um mit dem Kunden in Kontakt zu treten, um die Meinung des Kunden zu den Dienstleistungen von PVEXPO zu erfahren und manchmal, um den Kunden über wichtige Änderungen oder Entwicklungen zu informieren, beispielsweise auf der Website von PVEXPO oder in Bezug auf die Dienstleistungen von PVEXPO. Darüber hinaus kann PVEXPO personenbezogene und sonstige Daten nutzen, um den Kunden per E-Mail über weitere Produkte und Dienstleistungen von PVEXPO zu informieren, die für den Kunden von Interesse sein könnten, sofern der Kunde hierin eingewilligt hat. PVEXPO nutzt und analysiert auch die vom Kunden über die Website von PVEXPO bereitgestellten Informationen, um die Geschäftsaktivitäten von PVEXPO zu verwalten, zu unterstützen, zu verbessern und weiterzuentwickeln. Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen und sonstigen Daten einverstanden und erteilt PVEXPO die Genehmigung zur Verarbeitung personenbezogener und sonstiger Daten sowie zum elektronischen Informationsaustausch (Internet und E-Mail).

13.2 PVEXPO verkauft die personenbezogenen und sonstigen Daten nicht an Dritte, es sei denn, dies ist für die Vertragserfüllung mit dem Kunden erforderlich, um einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen oder der Kunde stimmt dem zu. PVEXPO schließt einen Verarbeitungsvertrag mit Unternehmen ab, die personenbezogene und sonstige Daten des Kunden im Auftrag von PVEXPO verarbeiten, um ein identisches Maß an Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen und sonstigen Daten des Kunden zu gewährleisten.

13.3 PVEXPO setzt Sicherheitsmaßnahmen ein, um die persönlichen und sonstigen Daten des Kunden, einschließlich Sicherheitssoftware, vor dem Zugriff unbefugter Personen und vor unrechtmäßiger Verarbeitung, unvorhergesehenem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung zu schützen. PVEXPO speichert personenbezogene und andere Daten für einen angemessenen Zeitraum oder so lange, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

13.4 Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass trotz aller von PVEXPO umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen keine absolute Sicherheit gegen die Einsichtnahme durch Unbefugte gegeben werden kann.

13.5 PVEXPO verwendet auf seiner Website sogenannte „Cookies“. Cookies sind kleine Informationsmengen, die PVEXPO auf dem Computer, Tablet oder Smartphone des Kunden speichert. Der Kunde kann der Verwendung von Cookies durch die Nutzung der PVEXPO-Website zustimmen, sofern für diese Cookies eine Zustimmung erforderlich ist. PVEXPO verwendet funktionale, analytische und Tracking-Cookies. Cookies erleichtern dem Kunden die Anmeldung und Nutzung der PVEXPO-Website bei zukünftigen Besuchen der Website. Cookies ermöglichen es PVEXPO auch, den Verkehr auf seiner Website zu überwachen und den Inhalt der Website auf den Kunden auszurichten. Der Kunde kann seinen Computer so einstellen, dass er Cookies ablehnt. Wie der Kunde dies tun kann, kann unter www.aboutcookies.org nachgelesen werden. Darüber hinaus kann der Kunde seine Einwilligung zur Verwendung von Cookies jederzeit über die Cookie-Erklärung auf der Website von PVEXPO ändern oder widerrufen und PVEXPO darüber hinaus informieren, dass er mit Cookies nicht mehr einverstanden ist. Falls der Kunde seinen Computer so einstellt, dass er Cookies ablehnt, kann er bestimmte Funktionen der PVEXPO-Website nicht nutzen.

13.6 Der Kunde hat das Recht, seine personenbezogenen Daten einzusehen, zu korrigieren oder zu löschen. Der Kunde kann dies über die Website von PVEXPO über die persönlichen Einstellungen im Kundenkonto tun. Der Kunde hat außerdem das Recht, seine etwaige Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen oder der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch PVEXPO zu widersprechen, und der Kunde hat Anspruch auf Datenübertragbarkeit. Dies bedeutet, dass der Kunde das Recht hat, bei PVEXPO einen Antrag auf Übermittlung der von PVEXPO gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden in einer Computerdatei an den Kunden oder eine andere vom Kunden angegebene Organisation zu stellen. Möchte der Kunde von seinem Widerspruchsrecht und/oder Recht auf Datenübertragbarkeit Gebrauch machen oder hat der Kunde sonstige Fragen/Anmerkungen zur Datenverarbeitung, kann der Kunde eine entsprechende Anfrage an senden Bestellungen@pvexpo.pl. PVEXPO wird so schnell wie möglich auf die Anfrage des Kunden antworten.

13.7 Die Datenschutzerklärung, die (auch) den Inhalt dieses Artikels 13 umfasst und detaillierter angibt, welche Cookies von PVEXPO verwendet werden, ist auf der Website von PVEXPO zu finden und wird dem Kunden zur Verfügung gestellt, wenn eine Bestellung auf der Website von PVEXPO aufgegeben wird . Durch die Angabe der aktuellen Cookies wird die digitale Datenschutzerklärung umfassender und detaillierter, da sich die Cookies zwischenzeitlich ändern können. Auf Wunsch des Kunden kann eine Kopie der Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt werden.

13.8 Alle zukünftigen Änderungen der Datenschutzerklärung von PVEXPO werden unter anderem über die Website von PVEXPO bekannt gegeben und dem Kunden bei Bedarf beispielsweise per E-Mail zugesandt.